Corona Update 13.07 Nachtrag

von

Die wichtigsten Punkte der neuen Infektionsschutzverordnung im Überblick zusammengefasst:

- Es ist ausnahmslos nur kontaktloser Sport erlaubt.


- Wettkampfbetrieb bleibt weiterhin verboten.


- Die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern zur nächsten Person bleibt bestehen.


- Ein Schutz- und Hygienekonzept von den Vereinen zur Durchführung des Trainingsbetriebs muss auch weiterhin vorliegen. Die Vereine sind für die Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen zuständig. Bei der Erstellung der Schutz- und Hygienekonzepte sind die aktuellen einschlägigen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu berücksichtigen. Die Vereine sind verantwortlich für die Steuerung des Zutritts der Sportanlagen, Warteschlangen sind zu vermeiden.

 

- Die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation besteht für die Nutzung der Sporthallen.

 

-Beim Sport in geschlossenen Räumen muss für eine ausreichende und regelmäßige Lüftung gesorgt werden. 


- Die Einteilung in Gruppen mit bestimmten Größen entfällt. Stattdessen gilt es, den Richtwert von 20 Quadratmetern pro Person einzuhalten. Die Trainingsgruppen sollten so bemessen bleiben, dass alle Abstände auf dem Platz, in der Sporthalle, wie auch in den Kabinen sinnvoll und umsetzbar einzuhalten sind.


- Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Gebäuden, solange nicht aktiv Sport betrieben wird.  Hierzu zählen auch Umkleidegebäude. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist also mit Betreten des Gebäudes aufzusetzen und solange zu tragen, bis das Gebäude verlassen wird oder bis zum Beginn der Sporteinheit.


- Zuschauer/innen auf Sportanlagen und in Sporthallen sind wieder offiziell erlaubt. Diese müssen jedoch jederzeit den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten und einen Mund- uns Nasenschutz tragen.


- Umkleidekabinen dürfen wieder genutzt werden, allerdings besteht die bereits erwähnte Maskenpflicht und die Einhaltung der Abstandsregeln. Umkleidekabinen, in denen keine dauerhafte Lüftung gewährleistet werden kann, bleiben geschlossen. 

 

Bitte beachten Sie, dass die Wasch- und Duschräume in den Sporthallen während der Sommerferien vorerst aufgrund der Kurzfristigkeit der Änderungen der Reinigungssituation weiterhin geschlossen bleiben müssen.


-Die Lichtschalter und Türklinken sollten nach jeder Trainingseinheit durch die verantwortlichen Übungsleiter gereinigt werden.

 

Auszug aus dem Schreiben vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

 

NACHTRAG

 

Herr Geisel hat folgendes mündlich verkündet:
 
"Ich habe meine Verwaltung beauftragt, für die nächste Senatssitzung am 21. Juli 2020 eine entsprechende Entscheidung zur Freigabe auch für den Kontaktsport vorzubereiten. Die neuen Regelungen gelten bereits ab heute (14.7). Im Vorgriff auf diese voraussichtliche Senatsentscheidung werden aus Opportunitätserwägungen diese Festlegungen ab dem 14. Juli 2020 vorab in Kraft gesetzt. Ordnungsbehörden und die Polizei werden gebeten, ihre Ermessensspielräume entsprechend auszuschöpfen.“
 
Die Vergabe der Sportanlagen erfolgt nur unter der Einhaltung der gültigen Regelungen der Eindämmungsverordnung. 
 
Eine schriftliche Freigabe durch das Bezirksamt liegt im Moment nicht vor. 

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